Die Kassenarten der gesetzlichen Krankenkassen

Mit dem Inkrafttreten von Bismarcks Sozialgesetzgebung am 1. Dezember 1884 trat die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Kraft. Bereits zu diesem Zeitpunkt trugen die Arbeitgeber ein Drittel und die Arbeitnehmer zwei Drittel der Krankenkassenbeiträge. Im Zuge dieser Reform bildeten sich im Verlauf der Jahre mehrere Krankenkassen mit der Funktion als Versicherungsträger.

Jede dieser Krankenkassen übernahm die soziale Absicherung einer durch das Versicherungsgesetz zugeordneten Gruppe von Arbeitnehmern. Heute ist der Großteil der Krankenkassen für alle Versicherten geöffnet.

Betriebskrankenkassen seit Mitte des 18. Jahrhunderts

Die Betriebskrankenkassen wurden bereits vor dem Bismarck-Gesetz auf Initiative von Arbeitnehmern und Unternehmern gegründet und sorgten für die soziale Absicherung der Arbeitnehmer eines Unternehmens sowie deren Familien. Am 1. Januar 1908 gründete sich der erste "Verband zur Wahrung der Interessen der deutschen Betriebskrankenkassen", der 7.718 Betriebskrankenkassen vertrat.

Aus diesem Verband ging der BKK-Bundesverband hervorging. Dieser bildet heute die Dachorganisation von ungefähr 90 Betriebskrankenkassen mit ungefähr 12 Millionen versicherter Mitglieder und einem Marktanteil von 16,6 Prozent.

Allgemeine Ortskrankenkasse

Die allgemeinen Ortskrankenkassen gründeten sich im Rahmen des durch Bismarck erlassenen Gesetzes. Nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sicherten diese Ortskassen mehr als vier Millionen Menschen ab. Heute sind ungefähr 24 Millionen Bundesbürger in der AOK versichert. Dies entspricht einem Marktanteil von 34,6 Prozent.

Die einzelnen AOKs treten zwar mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, sind jedoch rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als eigenständige Krankenkassen unterstehen sie zwar dem Dachverband; die Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Vorgabe unterscheiden sich allerdings innerhalb der einzelnen Kassen.

Ersatzkrankenkasse

Als Bismarcks Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft trat, wurden die Arbeitnehmer einer sogenannten berufsständischen Pflichtversicherung zugeordnet. War ein Arbeitnehmer jedoch bereits Mitglied einer Hilfskasse oder konnte er keiner anderen Kasse zugeordnet werden, hatte er die Wahl, einer Hilfskasse beizutreten. Ungefähr um 1900 waren 1.500 dieser Hilfskassen gelistet, für die jedoch im Rahmen der 1914 erlassenen Reichsversicherungsordnung eine Zulassung als Ersatzkasse verpflichtend wurde. Vorausgesetzt, sie wiesen eine Mindestanzahl von 1.000 Mitgliedern auf. Heute unterliegen die Ersatzkassen einer Selbstverwaltung, die von den Mitgliedern bei den Sozialwahlen gewählt wird.

Mit 26 Millionen Mitgliedern nehmen Ersatzkrankenkassen einen Marktanteil von 37,7 Prozent ein. Die Interessenvertretung der Kassen erfolgt durch den Verband der Ersatzkassen e. V.

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Innungskrankenkassen

Die Innungskrankenkassen entwickelten sich aus den Gesellenbruderschaften. Dabei handelte es sich um selbstständig agierende Organisationen mit gewerkschaftlichen und sozialen Funktionen. Über mehr als ein Jahrhundert waren Innungskrankenkassen ausschließlich Handwerkern und ihren Familien vorbehalten. Heute gibt es nur mehr sechs, für alle Versicherungsnehmer geöffnete, Innungskrankenkassen. Als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts besetzen Innungskrankenkassen den Verwaltungsrat mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern. Die "Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkasse e.V." bildet die gemeinschaftliche Interessensvertretung.

Mit einem Marktanteil von 7, Prozent sind Stand 2015 5,4 Millionen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer über die sechs Innungskrankenkassen versichert.

Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse

Die Knappschaft entstand aus einem Zusammenschluss seit 1260 bestehenden Bruderschaften für Bergleute vom Rammelsberg bei Goslar. Sie ist die älteste Sozialversicherung der Welt und war bis 2007 ausschließlich Beschäftigten des Bergbaus und ihren Familien vorbehalten. Mit ungefähr 1,7 Millionen Mitgliedern und einem Marktanteil von 2,4 Prozent zählt sie zu den kleinen Krankenkassen.

Dies gilt ebenfalls für die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Sie ist mit 700.000 Mitgliedern und 1 Prozent Marktanteil die kleinste aller gesetzlichen Krankenkassen. Gleichzeitig ist sie mit Abstand die jüngste Kasse, die erst im Oktober 1972 gegründet wurde.

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