Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen
Insgesamt betreuen die gesetzlichen Krankenkassen rund 70 Millionen Versicherte, die sich auf unterschiedliche Kassenarten verteilen, nämlich auf diese:
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), die für abgegrenzte Regionen bestehen und die sich über ein Bundesland hinaus auf verschiedene Bundesländer ausdehnen können. Aktuell gibt es Allgemeine Ortskrankenkassen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Rheinland/Hamburg, Sachsen-Anhalt sowie die AOK Nordost, die AOK Nordwest und die AOK PLUS.
Ersatzkassen (EK) und Knappschaft
Ersatzkassen (EK) und Knappschaft, die als Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden. Seit dem 1. Januar 1996 ist eine Beschränkung des Mitgliederkreises auf bestimmte Personengruppen nicht mehr zulässig, sodass Berechtigte die freie Wahl haben, sich für eine gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden. Zu den Ersatzkassen gehören die Barmer, die DAK Gesundheit, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die hkk Krankenkasse, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK) und die Knappschaft.
Betriebskrankenkassen (BKK)
Betriebskrankenkassen (BKK), die von Arbeitgebern mit mindestens 1.000 versicherungspflichtigen Beschäftigten gegründet werden können. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass in der BKK ausschließlich betriebsangehörige Arbeitnehmer krankenversichert sind. Stattdessen dürfen sich Betriebskrankenkassen auch für Betriebsfremde öffnen. Die Liste der Betriebskrankenkassen ist lang, weshalb hier auf eine Aufzählung verzichtet wird. Zu erkennen sind die Betriebskrankenkassen an ihrem Kürzel BKK, das oftmals dem eigentlichen Namen vorangestellt ist. Mit BKK bezeichnet werden auch betriebsbezogene Krankenkassen. Das sind solche, die einen Bezug zu einem Unternehmen haben und oftmals dessen Namen tragen. Beispiele sind die BKK Merck, die BKK Miele, die BKK PwC, die BKK Salzgitter, die BKK Stadt Augsburg, die BMW BKK und die Daimler BKK, um nur einige zu nennen.
Innungskrankenkassen (IKK)
Innungskrankenkassen (IKK) können von Handwerksinnungen gegründet werden, mit einer Mindestzahl von 1.000 versicherungspflichtigen Beschäftigten. Auch sie dürfen sich für Betriebsfremde öffnen. Zu den Innungskrankenkassen gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord und die IKK Südwest.
Weitere Kassen
Überdies gibt es auch die See-Krankenkasse für Seeleute und ehemalige Seeleute.
Auch für den Bergbau und das Bergbauumfeld gibt es eine spezielle gesetzliche Krankenversicherung mit dem Namen Bundesknappschaft.
Die Entstehung der verschiedenen Kassenarten ist historisch bedingt. Früher war es nicht möglich, die gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen. Stattdessen waren zur damaligen Zeit die Betriebszugehörigkeit, die Ortsansässigkeit und der ausgeübte Beruf für die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse maßgeblich.