Gesetzliche Krankenkasse für Auszubildende - alle wichtigen Infos

Kurz zusammengefasst

Beitrag entsprechend Ausbildungsvergütung (Bruttogehalt)
Beitragssatz 7,3 % + Zusatzbeitrag (individuell GKV)
Geringfügigkeitsgrenze min. 325 € im Monat
Freie Krankenkassenwahl

Mit dem Einstieg in eine Berufsausbildung beginnt für junge Menschen ein völlig neuer Lebensabschnitt. Zum Weg ins Berufsleben gehören eine Reihe von Formalitäten, zu denen auch der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung gehört. Auszubildende und interessierte Eltern finden im Folgenden alle grundlegenden Informationen rund ums Thema gesundheitliche Absicherung und die Wahl der richtigen Krankenkasse.

Welche Krankenversicherung müssen Auszubildende abschließen?

Die meisten Auszubildenden werden als Schüler bei ihren Eltern mitversichert gewesen sein. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es die Möglichkeit der Familienversicherung, Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen werden kostenlos mitversichert. Dies ändert sich, sobald ein junger Mensch eine erste eigene Ausbildung aufnimmt. Er muss sich von diesem Zeitpunkt an selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern und wird hierfür auch monatliche Beiträge zahlen müssen. Ein Wechsel der ausgewählten Krankenkasse ist bis maximal zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn möglich.

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Welche Rolle spielt das Gehalt in der Ausbildung?

Ähnlich wie bei anderen Angestellten richtet sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bruttogehalt des Azubis. Er muss hiervon den halben, regulären Beitragssatz zahlen, dieser liegt aktuell bei 7,3 % des Bruttoeinkommens. Die meisten Krankenkassen in Deutschland arbeiten mit einem Zusatzbeitrag, sodass durchschnittlich ein weiteres Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Dies umfasst noch nicht die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Auszubildende ebenfalls zahlen müssen.
 

Beitragsberechnung Auszubildende

Arbeitnehmeranteil = Beitragspflichtige Einnahme x (7,3 % + Zusatzbeitrag)
Arbeitgeberanteil = Beitragspflichtige Einnahme 7,3 %
Gesamtbetrag = Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil

Gibt es Unterschiede zwischen Schülern und Azubis?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Azubi und Schüler ist gegeben, wenn letzterer während der Schulzeit noch nicht gearbeitet hat. In diesem Fall kann er uneingeschränkt von der Familienversicherung seine Eltern profitieren und wird kostenlos mitversichert. Dies kann sich geändert haben, wenn ein Schüler bereits zu Schulzeiten einem Nebenjob nachgegangen ist und hierbei ein entsprechend hoher Verdienst anfiel. Es spielt auch keine Rolle, ob der Auszubildende weiterhin in seinem Elternhaus wohnt, was der Regelfall ist.

Welche Bedeutung haben die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen?

Keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung sind zu zahlen, wenn es sich um eine minderwertige Vergütung handelt. Diese liegt aktuell bei Einnahmen von 325 € im Monat. Sofern das Gehalt unter diesem Betrag bleibt, müssen keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden. Dies gilt nur für Auszubildende, sondern auch bei anderen Formen eines Nebenjobs, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses. Es gibt auch eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben, diese ist jedoch nur für Angestellte mit einem höheren Einkommen interessant und betrifft Auszubildende mit ihrem überschaubaren Gehalt noch nicht.

Ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich?

Für Azubis ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung obligatorisch, eine Absicherung über den Vollvertrag in der PKV ist nicht vorgesehen. Der Wechsel in diese steht entweder bestimmten Berufsgruppen wie Beamten und Selbstständigen offen, alternativ muss ein Gehalt oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze erzielt werden. Dies wird in der Ausbildung auf keinen Fall gegeben sein, sodass sich Auszubildende mit der Absicherung über eine gesetzliche Krankenkasse vertraut machen sollten.

Tarife und Leistungen als Auszubildende intelligent auswählen

Durch das niedrige Gehalt in den Ausbildungsjahren fallen die Unterschiede in den Beitragszahlungen überschaubar aus. Dies heißt nicht, dass für Auszubildende ein Blick auf die Tariflandschaft der verschiedenen Krankenkassen nicht lohnen würde. Nachdem vom Gesetzgeber ein einheitlicher Beitragssatz eingeführt wurde, grenzen sich die Krankenversicherer immer stärker durch die angebotenen Leistungen ab.
 

Beispielsweise setzt manche Krankenkasse freiwillig auf Zusatzleistungen im Bereich alternativer Heilmethoden. Andere stellen eine Rückerstattung von Anteilen des Beitrags in Aussicht, wenn der Versicherte über ein Jahr hinweg keine Leistungen von der Krankenkasse in Anspruch nehmen musste. Im direkten Gespräch mit dem Krankenversicherer können Auszubildende feststellen, ob individuell wichtige Leistungen angeboten werden. Bei vielen wird außerdem ein minimaler Beitrag im Vordergrund stehen, d. h. die Krankenkasse sollte auf einen Zusatzbeitrag verzichten oder diesen möglichst gering gestalten.
 

Versicherungsvergleich und -wechsel als Azubi intelligent angehen

Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist für Auszubildende wichtig, um mit Eintritt ins Berufsleben starke Leistungen zu erhalten und einen möglichst geringen Monatsbeitrag zu zahlen. Um die zahlreichen Krankenkassen gegenüberzustellen, die in Ihrem Bundesland zur Auswahl stehen, hilft der Blick auf unser Onlineportal weiter. Neben vielen Informationen können Sie bei uns einen sachlichen und rechnerischen Vergleich durchführen. Lernen Sie bei diesem alle Anbieter der gesetzlichen Krankenversicherung kennen und finden Sie den besten Tarif für Auszubildende. Unsere Website hilft Ihnen auch weiter, wenn Sie den Einstieg in ein Studium planen oder nach Ihrer Ausbildung eine neue Absicherung Ihrer Gesundheit wünschen.