Wahltarife in der GKV
Die verschiedenen Varianten und ihre Leistungsmerkmale
Gesetzlich Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse wechseln und sich die GKV mit den für sie passenden Leistungen aussuchen. Dieses Krankenkassenwahlrecht wurde 1996 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) eingeführt. Der sich dadurch zwischen den Krankenkassen entwickelnde Wettbewerb hat zum Ziel, dass sich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern. Seitdem profilieren sich die Kassen durch besondere Leistungen. Eine davon ist der Wahltarif. Welche Varianten es gibt und welche Leistungsmerkmale sie bieten – informieren Sie sich hier.
Was ist ein Wahltarif?
Wahltarife sind eine Möglichkeit, sich von der Konkurrenz durch besondere Leistungen abzuheben. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten, sie müssen es jedoch nicht. Umgekehrt haben Versicherte die freie Wahl, ob sie einen solchen Tarif mit ihrer GKV vereinbaren, denn verpflichtet sind sie dazu nicht. Mit einem Wahltarif können Versicherte eine Anpassung an ihren individuellen Gesundheitszustand vornehmen. Das gilt unter anderem für chronisch Kranke und für Versicherte, die aufgrund von Kontrolluntersuchungen häufiger einen Arzt aufsuchen müssen. Mit Wahltarifen können bestimmte Leistungen hinzugebucht werden, die die gesetzliche Krankenkasse in den Regelleistungen nicht vorsieht. Außerdem sind sie aktuell die einzige Möglichkeit, die Beitragszahlungen an die gesetzliche Krankenkasse zu senken oder bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen von Kostenerstattungen zu profitieren.
Die verschiedenen Wahltarife und ihre Leistungsmerkmale
Die von der GKV angebotenen Wahltarife lassen sich grob in die nachfolgenden Kategorien unterteilen:
- Strukturierte Behandlungsprogramme
- Selbstbehalttarife
- Prämientarife oder Beitragsrückgewähr-Tarife
- Kostenerstattungstarife
- Bonustarife und
- Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige
1. Strukturierte Behandlungsprogramme sind ein Bereich innerhalb der Wahltarife, dessen Adressaten unter anderem chronisch Kranke und solche Versicherte sind, die regelmäßig Kontrolluntersuchungen in Anspruch nehmen müssen. Dazu gehören auch Wahltarife, die homöopathische Therapien und alternative Arzneimittel unterstützen.
2. Selbstbehalttarife sehen vor, dass Versicherte im Krankheitsfall die Leistungen bis zu einer vereinbarten Summe selbst bezahlen, während die gesetzliche Krankenversicherung einen Restbetrag übernimmt. Im Gegenzug zahlt die GKV jährlich einen bestimmten Betrag an den Versicherten als Prämie zurück. Die meisten Selbstbehalttarife sind allerdings an ein Mindestjahreseinkommen gebunden, und die gesetzliche Mindestdauer der Mitgliedschaft ist auf drei Jahre festgesetzt.
3. Wer als Versicherter einen Prämien- oder Beitragsrückgewährtarif bei der GKV abgeschlossen hat und in einem Kalenderjahr keine Leistungen seiner Krankenkasse in Anspruch nimmt, erhält einen Teil seiner Beitragszahlungen zurück. Die Höhe der Beitragsrückgewähr und auch die Voraussetzungen für den Abschluss variieren je nach Versicherung, wobei für Prämientarife grundsätzlich eine vertragliche Mindestdauer von drei Jahren gilt.
4. Wer sich als Versicherter für den Wahltarif Kostenerstattung entscheidet, zahlt Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Die Rechnungen für medizinische und ärztliche Leistungen sowie für Krankenhausbehandlungen reichen Versicherte an die gesetzliche Krankenkasse weiter, die einen Teil der Kosten übernimmt.
5. Mit Bonustarifen belohnt die gesetzliche Krankenkasse gesundheitsbewusstes Verhalten von Mitgliedern. Werden die vorgegebenen Bedingungen erfüllt, erhalten Versicherte Boni. Diese variieren je nach GKV, wobei es sich um Geldbeträge, Sachpreise oder um Zuschüsse zu bestimmten, über die Regelversorgung hinausgehende Gesundheitsleistungen handeln kann.
6. Seit 2009 bieten einige gesetzliche Krankenkassen den sogenannten Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige an, die so im Falle einer Krankheit einen Anspruch auf Krankengeld erwerben. Das ist deshalb wichtig, weil Selbstständige oftmals während einer Krankheitsphase kein Einkommen erzielen.
Wahltarife in der GKV und ihre Besonderheiten
Regelmäßig sind Versicherte bei Prämientarifen und Selbstbehalttarifen für mindestens drei Jahre an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse gebunden. Nur ausnahmsweise wird ein Sonderkündigungsrecht gewährt, wenn sich beispielsweise die Einkommenssituation so verschlechtert, dass sie unter dem geforderten Mindestgehalt liegt. Anderes gilt für Bonustarife, für die keine längere Vertragslaufzeit vorgesehen ist. Bei der Wahl eines Prämientarifs oder Selbstbehalttarifs müssen Versicherte bisweilen auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichten.
Für welchen Wahltarif Sie sich entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und von Ihrem Gesundheitszustand ab. Bevor Sie einen Wahltarif abschließen, sollten Sie sich mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschäftigen und sie miteinander vergleichen. Überlegen Sie genau, welche Leistungen Sie benötigen und prüfen Sie, welche gesetzliche Krankenkasse diese tatsächlich anbietet.