Krankenversicherung für Studierende

Studierende an Hoch- und Fachhochschulen unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung. Einen Nachweis über die Krankenversicherung müssen die Studierenden bereits bei der Immatrikulation vorlegen. Ansonsten wird ihnen die Einschreibung verweigert. Es gibt im Wesentlichen drei Varianten der studentischen Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung und die freiwillige Versicherung. Außerdem können Studierende zu Beginn des Studiums zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse wählen. Eine diesbezügliche Entscheidung können sie in den ersten drei Monaten des Studiums widerrufen. Ansonsten ist ein Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse nur möglich, wenn die Familienversicherung oder die studentische Pflichtversicherung endet. 

Kurz zusammengefasst

Familienversicherung bis 25 Jahre
Altersgrenze: 30 Jahre bzw. 14. Fachsemester
Privat und gesetzlich versichern möglich
BAföG-Empfänger Zuschuss für Krankenversicherung 71 €
BAföG-Empfänger Zuschuss für Pflegeversicherung 15 € 

Familienversicherung, studentische Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung 

Ein Großteil der Studierenden kann die Familienversicherung nutzen. Dies betrifft alle, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Falle ist eine kostenlose Absicherung über die Krankenkasse der Eltern möglich. Eine andere Variante ist die Versicherung über die Krankenkasse des Ehepartners, der nicht studiert und bereits berufstätig ist. 

Endet die Familienversicherung, findet in der Regel ein Wechsel in die studentische Pflichtversicherung statt. 

Die Krankenkasse erhebt dafür einen GKV-Beitrag für Studierende in Höhe von ungefähr 77 € pro Monat. Hinzu kommen noch einmal rund 25 € für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Studierende neben dem Studium ein Einkommen von höchstens 450 € bzw. bei selbstständiger Tätigkeit 435 € pro Monat erzielt. Andernfalls kann die Krankenkasse eventuell zusätzliche Beiträge erheben, siehe Beitragsbemessungsgrenze für Studierende. Von dem genannten Betrag ist allerdings noch eine jährliche Werbekostenpauschale in Höhe von bis zu 1.000 € abziehbar.

Die studentische Krankenversicherung endet mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres oder des 14. Studiensemesters. 

Ab diesem Zeitpunkt haben die Studierenden die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ihrer Wahl freiwillig zu versichern. 

BAföG-Zuschuss

Studenten die BAföG-Empfänger sind und die die gesetzliche oder private Krankenversicherung selbst zahlen, erhalten einen Zuschuss vom BAföG-Amt in Höhe von derzeit 84 € für die Krankenversicherung und 25 € für die Pflegeversicherung.
Studenten, die familienversichert sind, erhalten keinen Zuschuss vom BAföG-Amt.

Beiträge für Studierende der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand 2021)

  Student, ohne Kind Student, mit Kind Examensstudent, ohne Kind 1) Examensstudent, mit Kind 1)
Krankenversicherung 76,85 € 76,85 € 166,69 € 166,69 €
Pflegeversicherung 24,82 € 22,94 € 36,19 € 33,45 €
Beitrag gesamt 2) 101,67 € 99,79 € 202,88 € 200,14 €

1) Beim Examenstarif müssen die Voraussetzungen beachtet werden: Über 30. Lebensjahr oder über dem 14. Fachsemester, Vorbereitung auf geplantes Studienziel (Examen), bis zur Abschlussprüfung maximal 6 Monate nach Beendigung der studentischen Krankenversicherung, die beitragspflichtigen Einnahmen übersteigen monatlich nicht 1.096,67 €.
2) Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag für Studierende muss noch hinzugezählt werden.

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Regelungen bei Berufsakademien sowie duale Studiengänge 

Studierende, die an Berufsakademien eingeschrieben sind, unterliegen anderen Regelungen als die Studierenden an Hoch- und Fachhochschulen. Sie gelten rechtlich gesehen weder als Berufstätige, noch als Studierende. Deshalb haben sie die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Für die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Berufsausbildung. 

Ausländische Studierende und Auslandssemester

Für ausländischen Studierenden in Deutschland

Die meisten ausländischen Studierenden in Deutschland haben die Möglichkeit, sich während ihres Studiums über eine deutsche Krankenkasse zu versichern. Gesonderte Regelungen gelten für Studierende aus den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dies trifft auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und noch einige andere Staaten aus dem europäischen Raum zu. 

Im Ausland studieren

Wer als Deutscher im Ausland studieren möchte, sollte sich vor Antritt des Studiums genau über die Bedingungen vor Ort kundig machen. Erfolgt das Studium in einem Land der EU, greift das Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass die Studierenden während ihres Aufenthaltes im Ausland über ihre deutsche Krankenkasse versichert sein können.

Wer ein Auslandssemester plant, sollte sich nach einer geeigneten Auslandsreisekrankenversicherung umsehen. 

Krankenzusatzversicherung und private Versicherung

Ähnlich wie andere Personen haben auch Studierende die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dabei gibt es verschiedene Bausteine, die individuell zusammengestellt werden können. Auch eine private Pflegezusatzversicherung ist für Studierende möglich. 

Da es in diesen Bereichen zahlreiche Anbieter gibt und die Leistungen sowie die Beiträge oftmals sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich im Vorfeld ein ausführlicher Vergleich der Angebote. 

Wann ist eine komplette private Krankenversicherung für Studierende sinnvoll? Obwohl diese Frage immer individuell entschieden werden sollte, gibt es dennoch einige Anhaltspunkte, die für eine private Krankenversicherung sprechen. 

Personen, die bereits vor ihrem Studium privat versichert waren, können dies auch während ihres Studiums bleiben. Eine freiwillige Krankenversicherung tritt mit der Vollendung des 30. Lebensjahres oder ab dem 14. Studiensemester ein. Des weitere kann sich eine private Krankenversicherung für die studierenden Kinder von Beamten lohnen. 

Verlängerungsgründe für studentische Krankenversicherung

Es gibt bestimmte Gründe, die dafür sprechen, die studentische Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus zu verlängern. 
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Studierende ein Aufbaustudium absolviert, das zur Ausübung seines späteren Berufes unbedingt notwendig ist. Auch wenn die Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erfolgt ist, kann die Versicherungspflicht über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden. 

Weitere mögliche Gründe sind: 

  • die Pflege kranker oder behinderter Angehöriger
  • eigene Krankheit mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten
  • eigene Behinderung 
  • Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung
  • die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr 
  • Mitarbeit in Hochschulgremien

Was passiert nach dem Ende des Studiums?

Mit dem Ende des Studiums endet auch die studentische Krankenversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Familienversicherung, eine studentische Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung während des Studiums handelt. 

Die betreffende Person unterliegt nun den Versicherungsbedingungen, die für ihren jeweiligen Beschäftigungszweig typisch sind. Angestellte sind bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherung. Für Beamte gelten gesonderte Regelungen. 

Wer sich unmittelbar nach dem Studium oder zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig macht oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, kann zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung wählen - unabhängig davon, wie viel er verdient. Bei Arbeitslosigkeit tritt in jedem Falle eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ein.

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