GKV - Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung
Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV handelt es sich um eine wichtige Rechengröße: Bis zu diesem Betrag zieht die gesetzliche Krankenversicherung Gehälter zur Beitragsberechnung heran. Die Bundesregierung bestimmt diese Grenze jedes Jahr neu, sie bezieht sich auf die allgemeine Gehaltsentwicklung.
Beitragsbemessungsgrenze: Was sie bedeutet
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung hängen vom Lohn ab, auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld fließen in die Berechnung ein. Momentan liegt der prozentuale Anteil bei 14,6 % des Bruttolohns, ein Zusatzbeitrag kommt hinzu. Der Gesetzgeber deckelt die maximalen Kosten aber mittels der Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge für die GKV fallen höchstens auf die jeweils gültige Grenze an, 2021 hat sie die Regierung auf 58.050 Euro Jahreslohn festgelegt. Für Einkommen über dieser Grenze zahlen Versicherte keine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Manche verwechseln die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro 2021 gibt die Grenze an, bis zu der Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert sind. Bei einem höheren Lohn wählen sie frei zwischen der GKV und einer privaten Krankenversicherung. Es besteht zwischen der Beitragsbemessungsgrenze als Rechengröße und der Versicherungspflichtgrenze kein Zusammenhang.
Jährliche Steigerung: Lohnentwicklung entscheidend
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt im Abstand von einem Jahr. Die Bundesregierung orientiert sich bei der Festsetzung an der allgemeinen Lohnentwicklung. Sie vergleicht die Veränderung der durchschnittlichen Bruttolöhne im vergangenen Jahr mit den Löhnen im vorvergangenen Jahr. Kräftige Lohnerhöhungen führen demnach zu einer deutlichen Steigerung der Bemessungsgrenze für die GKV-Beiträge.
Theoretisch kann sich diese Grenze bei sinkenden Löhnen reduzieren, in der Praxis spielt das kaum eine Rolle. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2011, als sich zuvor im Zuge der Finanzkrise die Gehälter minimiert hatten. In der Regel steigen die Gehälter kontinuierlich, die GKV-Beitragsbemessungsgrenze ebenso. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt das: Lag die Grenze 2007 noch bei 42.750 Euro jährlich, zieht die gesetzliche Krankenversicherung heute bis zu einem Jahresgehalt von 54.450 Euro Beiträge ein.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze 2007 - 2018
Entlastung für Versicherte 2019: paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags
Im Vergleich zu 2018 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze 2019 um 1.350 Euro im Jahr, die prozentuale Steigerung liegt bei 2,54 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche den Krankenkassenbeitrag von 14,6 % je zur Hälfte finanzieren, tragen eine relevante Mehrbelastung.
Die Arbeitnehmer können sich zugleich freuen, eine Gesetzesänderung entlastet sie. Seit dem Jahreswechsel 2019 existiert nicht nur beim Grundbeitrag, sondern auch beim Zusatzbeitrag die paritätische Finanzierung. Zuvor mussten Beschäftigte den Zusatzbeitrag, den jede Krankenversicherung individuell festlegt, alleine bezahlen. Nun müssen sich die Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen. Durchschnittlich fordern die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 0,9 % des Bruttogehalts, ebenfalls durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Im Durchschnitt sparen Arbeitnehmer damit 0,45 % ihres Lohns.
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