Krankmeldung 2023: Ausschließlich in digitaler Form
Der Arbeitnehmer war bislang verpflichtet, seine Krankmeldung (AU), dem Arbeitgeber zu übermitteln. Seit dem 01.01.2023 muss sich der Arbeitgeber zwar arbeitsunfähig melden, ist jedoch nicht mehr verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Wie erfolgt die Krankmeldung?
Mit dem neuen digitalen Verfahren (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung direkt elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie von dort abrufen und einsehen. Somit muss der Versicherte die AU weder an seine gesetzliche Krankenkasse, noch an seinen Arbeitgeber weiterleitet.
Ausnahmen - Für wen gilt die eAU nicht?
Nicht alle Arbeitsverhältnisse und jeder Versicherungsstatus ist durch die eAU gedeckt. Wer privat krankenversichert ist, oder bei einem privaten Arzt behandelt wird, kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nutzen. Dies gilt auch für Minijobber in Privathaushalten, Privatärztinnen und -ärzte, Behandlungen aus dem Ausland und Krankmeldungen der Eltern (zur Betreuung kranker Kinder).
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